Studie zum Opferentscdigungsgesetz (OEG)

Sie sind Opfer eines Verbrechens geworden und haben einen Antrag auf Entschädigungsleistungen durch das Opferentschädigungsgesetz (OEG) gestellt?

Wir untersuchen die praktische Umsetzung des Schadensausgleichs durch das Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Deutschland.

Viele Menschen berichten von großen Problemen, bis hin zur Ablehnung von OEG-Anträgen trotz nachgewiesener (Kapital)Verbrechen und verurteilter Täter. Viele Betroffene berichten zudem von einer verzögerten bzw. erschwerten Beurteilung von Anträgen. Oft dauern die OEG-Verfahren viele Jahre lang.

 

Unsere Fragen:

Wurden Ihnen zustehende Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) vorenthalten?

Wurde Ihr OEG-Antragsverfahren trotz klarer Sachlage (ergangenes Gerichtsurteil gegen Ihren Täter) verzögert?

Wurde Ihr Antrag zuerst verzögert / abgelehnt und nachher bewilligt?

Sind Ihnen durch die Wartezeit Schäden entstanden, z.B. dass Sie während des Wartens auf einen Anerkennungsbegscheid des OEG eine Verwertung Ihres Privatvermögens durch Inanspruchnahme von "Sozialhilfe" oder "Hartz IV" hinnehmen mussten oder nicht mehr wussten, wie Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten sollten?

Oder aber:

Wurde Ihr Antrag nach Versorgung durch das OEG schnell, unbürokratisch und zeitnah zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet?

Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und schildern Sie uns Ihren Fall.

Besten Dank.

 

Unterzeichnet: Bert Simon, Volker Wiedeck und Anja Wille.

 


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Datenschutz: Ihr Fall ist bei uns in den besten Händen. Wir  legen die strengsten Datenschutzrichtlinien an und wir werden unter gar keinen Umständen Ihre Angaben an Dritte weiter leiten.

 
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